Verkehrsrecht
Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Gerne prüfen wir für Sie Ihre Ansprüche und übernehmen die Kommunikation mit dem Unfallgegner sowie dessen Haftpflichtversicherung.
Egal ob Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatz für Haushaltsführungsschäden - wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zu Seite, auch wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid bzw. den Vorwurf einer Verkehrsstraftat wehren müssen oder, wenn Ihr Anliegen das Fahrerlaubnisrecht betrifft.
Ihr Ansprechpartner Rechtsanwalt Ralf Schryen

Telefon
02303 / 23 99 28
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kanzlei@schryen.de